- Abkommen der Versicherungsunternehmen zur Durchführung rechtlich
begründeter Provisionsregelungen -
Die Deutsche Versicherungswirtschaft hat 1971 durch Unterzeich-
nung eines Abkommens die "Wiesbadener Vereinigung" gegrün-
det. Das Abkommen bezweckt die Einhaltung der gesetzlichen und
aufsichtsbehördlichen Provisionsregelungen, vor allem des Provi-
sionsabgabeverbots. Mit dem Provisionsabgabeverbot verfolgt der
Gesetzgeber das Ziel, dass die Prämien der Versicherungsunter-
nehmen nicht wegen höherer Provisionszahlungen an ihre Ver-
mittler steigen müssen. Außerdem gewährleistet das Provisionsab-
gabeverbot die Gleichbehandlung aller Versicherungsnehmer.
Das Abkommen enthält unter anderem Tätigkeitsmerkmale des fir-
men verbundenen Versicherungsvermittlers, bei deren Vorliegen
Provisionszahlungen für das firmeneigene Versicherungsgeschäft
zulässig sind. Die Tätigkeitsmerkmale, wie rechtliche Selbständig-
keit der firmenverbundenen Versicherungsvermittler, klare Firmie-
rung mit dem Hinweis auf die Versicherungsvermittlung, Handels-
registereintragung, hauptberufliche Tätigkeit, ausreichendes Fach-
personal und andere werden von einer "Prüfungskommission"
geprüft. Mitglieder der Kommission sind Vertreter der Versiche-
rungsunternehmen und der Verbände.
